Vereinfachter Spendennachweis



Bestimmung der Finanzbehörden


Für Zuwendungen bis zu einem Betrag von 200 Euro wird es aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle einer vom Verein ausgestellten förmlichen Zuwendungsbestätigung die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes oder – im Falle der Bareinzahlung auf das Konto des Vereins – der Bareinzahlungsbeleg eines Kreditinstitutes vorgelegt wird.
Dieses Verfahren setzt voraus, dass der spendenbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und die Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftsteuer (= „Anerkennung“ als gemeinnützige Körperschaft) auf einem vom Verein hergestellten Beleg aufgedruckt sind.
Zusätzlich muss auf dem Beleg angegeben werden, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

MGVO-Lösung


Da es technisch nicht möglich ist die geforderten Angaben auf einem Überweisungsbeleg unterzubringen, werden separate Dokumente zugelassen, welche die Anerkennung der Zahlungen als Spenden dokumentiert.
In MGVO wird dies durch die Generierung eines solchen Dokumentes unterstützt. Der Hauptteil des Textes ist ein vereinsspezifischer Text, der individuell angepasst werden kann.
Um Missbrauch zu vermeiden, kann dieses Dokument nur aufgerufen werden, wenn es explizit in den allgemeinen Parametern (Finanzparameter) frei gegeben wurde.